AW: After-Chemo-Thread
@bengerl:
Der Urlaub steht dir zu! Herr Krümel ist im Vorstand Betriebsrat und hat mir sämtliche Gesetzestexte vorgebetet. Da dir der Urlaub zur Erholung zustand und du dich bei Krankheit ja nicht erholen kannst, ist dieser nachzunehmen, allerdings nur bis Ende März des Folgejahres. Du solltest also erst deinen alten Urlaub wegmachen und dann den neuen – da dir der eben nur bis zu einem bestimmten Termin zusteht. Das ist gesetzlich geregelt und niemand darf dir den einfach streichen. Du wirst ihn ja auch brauchen! Wir haben ein schweres Jahr hinter uns und Erholungspausen noch dringend nötig.
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Egal wie viel Dunkelheit es im Leben gibt, am Ende siegt immer das Licht. FARAH DIBA
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