Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 26.09.2016, 11:37
Mela B Mela B ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2014
Beiträge: 4
Standard AW: Brustrekonstruktion mit der BEAULI Methode

Hallo,

ich werde mal versuchen, näher zu erläutern, was mein Problem ist.
Ich hatte letztes Jahr November eine subcutane Mastektomie (prophylaktisch) mit gleichzeitigem Wiederaufbau durch Implantate. Die OP ist komplett schiefgegangen, und endete in einer schweren Wundheilungsstörung mit Verlust beider Brustwarzen durch Nekrosen, was ich dem Operateur anlaste, da er nicht das gemacht hat, was er sollte. Ich habe 390 ml ubm. bekommen, ein C-Körbchen, gewünscht war ein B-Körbchen. Die Implis sitzen viel zu weit außen bis in die Achsel und sind steinhart, beidseitiges Rippling inklusive. Ein zweiter plast. Chirurg stellte im April fest, daß ich bereits beids. Kapselfibrose Grad 2-3 habe und das der Operateur die Implantattasche zu klein gemacht bzw. zu große Implantate eingesetzt hat, die außerdem zu groß für meinen recht kleinen Brustmuskel sind. Ich habe einen Brustumfang von 68cm, bin 164cm groß und wiege ca. 53 kg. Im Juli war ich in Birkenwerder mit bereits KF Grad 3-4. Da ich sehr dünn bin und schon durch die Komplikation mit Nekrosen vorbelastet bin, kommt nur ein Lipofillimng für mich in Frage, da ich kein Fleisch übrig habe und Angst vor weiteren Problemen habe. Und es würde bei mir in 4-5 Sitzungen mit Lipofillimng klappen. Meine KK hatte mir im Frühjahr einen Implantatswechsel genehmigt, bevor feststand, daß ich schon Kapselfibrose habe. Auf keinen Fall möchte ich nochmal Implantate, nicht nur weil ich durch den dünnen Hautmantel, der übrig blieb, ein ständiges Kältegefühl habe. Der Hauptgrund ist, daß mir prognostiziert wurde, daß ich ein über 50% erhöhtes Risiko habe, innerhalb der nächsten 2 Jahre wieder Kapselfibrose zu bekommen. Also stellte ich Ende Juli bei der KK den Antrag auf Lipofilling und er wurde vor kurzem abgelehnt. Ich muß dagegen widersprechen, aber wie mache ich das am besten?(Ist per Email schon passiert, eine ausführliche Begründung soll folgen) Darf meine Krankenkasse mich zu einer OP zwingen, von der der plast. Chirurg meiner Wahl voraussagt, daß sie wieder schiefgehen und in einer weiteren Korrektur enden wird? Hat man tatsächlich bei Verlust der Brust nur Anspruch auf eine Rekonstruktion durch Implantate und nichts anderes?
Ach ja, und das Ganze läuft bereits über den Sozialverband, weil ich um die Genehmigung der subc. Mastektomie auch mit der KK kämpfen mußte.
Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung. Ich habe schon schlimme Druckschmerzen und rechts beginnt die Brust, sich zu verformen. Ich habe Angst, daß die Implis platzen
Würde mich sehr über eure Ratschläge freuen.
Viele Grüße, Mela

Geändert von gitti2002 (26.09.2016 um 14:38 Uhr) Grund: NB
Mit Zitat antworten