Malignes Melanom
Hallo Gaby
sorry, ich muss mich korrigieren. Das Urteil ist vom Bundesverfassungsgericht,nicht vom Bundesgerichtshof.
Bundesverfassungsgericht, Az.: 2 BvF 1/01
"Ein Krankenhaus ist nicht verpflichtet, einem Patienten seine Krankenakte zuzusenden. Der
Patient kann allerdings verlangen, dass eine Kopie der Akte zur Abholung bereitgehalten wird."
Gruß von Sybille
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