Follikuläres Lymphom
Liebe Ingrid, Vielleicht hängt es vom Arbeitgeber ab, bei mir wäre es allerdings so (öffentlicher Dienst). Erkundige dich mal! Allgemein haben Schwerbehinderte ab einem GdB (Grad der Behinderung) von 50 z. B. nach § 125 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Außerdem haben sie einen erhöhten Kündigungsschutz. Gerade las ich irgendwo, dass aus diesem Grund zur Zeit viele Arbeitnehmer einen Schwerbehindertenausweis beantragen.Danke für die guten Wünsche und auch Dir viel Glück im neuen Jahr! Herzlich Hanna
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