Follikuläres Lymphom
Liebe Hanna,
zuerst einmal ein herzliches Prosit Neujahr.
Ich bin übrigens auch im öffentlichen Dienst tätig. Wahrscheinlich habe ich Dich mit Deiner Frage falsch verstanden. Dass es ab 50 % GdE 5 Tage mehr Urlaub und eine Steuererleichterung gibt, weiß ich. Auf den Kündigungsschutz gebe ich allerdings nicht so viel. Als damals die Abteilung, in der ich arbeitete aufgelöst wurde und ein Teil von uns symbolisch in den Stellenpool wanderte, hatte ich gar nichts von diesem Schutz. Denn sobald die Quote erfüllt ist, gehen sie auch an die Schwerbehinderten heran. Okay, ich bin nach wie vor unkündbar und bin auch wieder in einer anderen Abteilung untergekommen.
Herzliche Grüße
Ingrid
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