AW: Ab wann ins Krankengeld?
Hallo sanfermine,
ich schreibe dir mal, was ich glaube zu wissen.
wenn ein Arbeitnehmer krank ist, dann hat er ja gegenüber dem Arbeitgeber (zunächst mal) einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber bekommt dann eine Erstattung von der Krankenkasse. ABER: der Arbeitgeber bekommt keine 100 % Erstattung, sondern nur 40 bis 80 % (Höhe ist abhängig von Krankenkasse und Umlagesatz). Es dürfte also (auch oder vielleicht sogar hauptsächlich) im Interesse des Arbeitgebers liegen, dass Krankengeld gezahlt wird. Das zahlt dann nämlich die Krankenkasse.
Grundsätzlich zählen zu den 6 Wochen ja nur die Arbeitsausfälle wegen ein und derselben Krankheit. Dabei zählen alle Zeiten zusammen, auch wenn zwischdurch gearbeitet wurde (Ausnahme: es liegen 6 Monate dazwischen). Bei einer anderen Krankheiten beginnt (zumindest für diese weitere Krankheit) die 6-Wochen-Frist neu.
Soweit mir bekannt ist, muss im Streitfall der Arbeitgeber beweisen, dass es die Arbeitsunfähigkeit immer wegen der gleichen Krankheit war. Allerdings hat der Arbeitnehmer im Fall der Fälle weitreichende Auskunftspflichten (Darlegnung, Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht...).
Vielleicht fragst du bei deinem Arbeitgeber nach. Mit dem wirst du ja sicher nicht in Streit geraten wollen und dort muss es ja jemand wissen. Alternativ bei der Krankenkasse. Oder du hast einen Steuerberater. Die "Lohnbearbeiter" müssten so etwas auch wissen.
Ich hoffe, ich konnte dir wenigstens ein bisschen helfen.
Für deine Behandlung wünsche ich dir einen guten Verlauf!
LG Lupap
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