Misteltherapie
Hallo an Alle, es stimmt definitiv nicht, dass Mistel nur in der palliativen Behandlung von den KK bezahlt wird. Die Misteltherapie gehört zu den anerkannten anthroprosophischen Methoden und daher muss daher von den KK bezahlt werden. Es gibt ein Gerichtsurteil darüber.
Liebe grüße Ulla
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