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Alt 05.03.2006, 13:59
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claudia8 claudia8 ist offline
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Standard AW: Wiedereingliederung mit "Hamburger Modell"?

Hallo Fe
ich habe auch gerade das "Hamburger Modell" laufen.
Es greift auch wenn man nur einen Teilzeitjob hat. Ich hatte dummerweise einen Monat vor meiner Erkrankung noch meine Stundenzahl gekürzt da sonst Entlassungen drohten. Du kannst mit jeder Stundenzahl dich wiedereingliedern lassen. Dein Hausarzt füllt das Formular aus, er muss reinschreiben wieviel Std. du zuletzt - also 30 - gearbeitet hast. Dann füllt er für gewöhnlich für 1 Monat aus wieviel du im Moment fähig bist zu arbeiten z.B. 15 Stunden erstmal bei z.B. leichter Wechseltätigkeit.
Normalerweise wird die Stundenzahl dann monatlich erhöht bis du wieder voll "funktionstüchtig" bist.
Falls du es nicht schaffen solltest kann so eine Wiedereingliederung auch wieder abgebrochen werden.
Du musst die Wiedereingliederung dann deinem Chef vorlegen, der muss es genehmigen und du musst auch drauf unterschreiben, dann wird ein Teil des Formulars an die Krankenkasse geschickt.

Du bekommst tatsächlich in der Zeit der Wiedereingliederung nur dein Krankengeld weiter gezahlt, bzw. kann sich der ARbeitgeber beteiligen, aber dann wird das Krankengeld wieder gekürzt. Es ist in jedem Fall deutlich weniger als dein Gehalt!
Normalerweise bist du ja für 6 Wochen am Stück krankgeschrieben und dann geht das Krankengeld für maximal 18 Monate los und dein Gehalt fällt komplett weg!
Ich glaube es sind gar nicht mal 80 % sondern um die 70 % die du bekommst.

Wenn du natürlich zwischen deinen Therapien immer wieder arbeitest und auf keine 6 Wochen AU am Stück kommst, zahlt dein Arbeitgeber dein volles Gehalt weiter.

Viele liebe Grüsse aus dem völlig eingeschneiten Bayern
Claudia
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