AW: Wiedereingliederung mit "Hamburger Modell"?
Liebe Heidi, ich lese gar, dass dein Urlaub 2005 verfällt, da du unter Hamburger Modell arbeitest. Ich habe meinen Urlaub während des Hamburger Modells genommen, da ich die Wiedereingliederungszeit strecken wollte. Vielleicht geht das ja auch bei dir? Ich würde einfach mal nachfragen.
Das Hamburger Modell läuft übrigens über maximal 6 Monate.
Gruß Dorothea
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