AW: Kurantrag
Hallo Lemmi,
wie BarbaraO schon geschrieben hat, ist der Begriff Kur veraltet, es gibt nur noch in Einzelfällen und hauptsächlich für alte Menschen offene Badekuren.
Die Anschlußheilbehandlung soll unmittelbar im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt bzw. die Bestrahlung anschließen, zwei bis maximal fünf Wochen dürfen dazwischen liegen, je nach Kostenträger. Im kommenden Jahr hast Du dann in jedem Fall einen Anspruch auf eine Nachsorge-Reha, wobei der Antrag spätestens am letzten Bestrahlungstag des Vorjahres beim zuständigen Kostenträger eingegangen sein muß. Dieses hast Du offensichtlich verpaßt, da Du angibst, im Dezember 2004 zur AHB gewesen zu sein.
Natürlich kannst Du aber trotzdem einen Antrag auf Nachsorge-Reha stellen, der sicherlich auch bewilligt wird, weil es die erste Nachsorge-Reha nach AHB ist. Du kannst den Antragvordruck bei der BfA anfordern, einen Teil davon mußt Du selbst ausfüllen, einen Teil Dein Arzt und einen Teil die Krankenkasse. Die BfA hat Verträge mit einigen Kliniken, so daß Du nicht überall hin kannst, aber wenn Du eine Wunschklinik hast, kannst Du bei der BfA vorher telefonisch nachfragen, ob die Klinik o. k. ist.
Viel Erfolg und liebe Grüße
Milena
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