AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Barbara,
jetzt hat es Dich also auch mit einem Ablehnungsbescheid erwischt. Wenn ich den Termin beim Sozialverband richtig interpretiere, wirst Du dagegen Widerspruch einlegen. Auch bei mir sind damals Krankheiten gar nicht berücksichtigt bzw. in irgendeiner Weise zusammengeworfen worden, was überhaupt nicht richtig ist.
Über mein Widerspruchsverfahren gibt es nichts Neues. Meine Begutachtung bei einer Psychiaterin und Neurologin hatte ich vor fast vierzehn Tagen. Einen Bescheid habe ich bisher nicht erhalten.
LG
Ingrid
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