Malignes Melanom
Hallo Matthias,
mir geht Deine Aussage vom 23.02. noch mal durch den Kopf. Bzgl. der Weigerung Deines Chefs, Dir den Zusatzurlaub zu gewähren kannst Du Dir Unterstützung vom Versorgungs- bzw. Integrationsamt holen. Der Urlaubsanspruch ist bundesgesetzlich festgelegt, im SGB IX kannst Du es nachlesen. Frag' doch bei dem Amt mal um Beratung an und dann hörst Du, was Du in dieser Angelegenheit tun kannst, ohne daß vielleicht gleich ein Anwalt eingeschaltet werden muß - das gibt ja nur 'böses Blut', wie man so schön sagt.
Ansonsten ein schönes und entspanntes Wochenende.
Gruß von Birgit
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