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Alt 04.03.2003, 08:38
Gast
 
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Standard Malignes Melanom

Noch was zum Thema 'in situ' und Vorstufen:
Robert, ich sehe und erlebe den Umgang der Ärzte mit den Begrifflichkeiten genau so, wie Du das beschreibst. Aber solange Menschen angesichts gleicher Begebenheiten unterschiedlicher Überzeugungen sind, unterschiedlich denken, fühlen, glauben, sich unterschiedlich ausdrücken, usw., wird es auch immer unterschiedliche Aussagen und Reaktionen zu gleichen Themeninhalten geben. Wir hier sind ja in unseren Diskussionen nicht anders. Und wir selbst, so kann ich es jedenfalls von mir sagen, verändern unsere eigene Meinung und Einstellungen in bestimmten Dingen auch noch wieder im Laufe der Zeit. Da es nach wie vor keine einheitlich gültige, sicher garantierte Heilmethode gibt, kann da jeder eben auch flexibel sein und hat in seinen Behandlungs- und Verhaltensmöglichkeiten einen Spielraum, jeder nach seinen eigenen, individuellen Möglichkeiten und Prioritäten (so ist z.B. manchem von uns Sonnenbaden schon immer wichtig gewesen und er/sie kann auch jetzt nicht so gut verzichten - anderen war es noch nie bedeutsam). Wir bräuchten keine Krankheitsbewältigungsstrategien zu entwickeln, wenn das anders wäre.
"Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht." (Jean Anouilh)
Jeder macht aus den Dingen eben was anderes.

Lt. der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" wird für den Befund "in situ" (pTis) übrigens kein GdB vergeben, somit erhält man nicht den Schwerbehindertenstatus. Weil es keinen Befall der Epidermis gegeben hat, keine Invasion, muß man aufgrund der Unwahrscheinlichkeit eines Fortschreitens keinen Heilungsbewährungszeitraum abwarten.

Gruß von Birgit
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