Hallo Megan,
diese Auskunft habe ich von meiner BKK auch bekommen.
Im Internet habe ich dazu folgendes gefunden:
Sie gelten als schwerwiegend chronisch krank, wenn Sie seit mindestens einem Jahr wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sein mussten. Unter dem Begriff "derselben Krankheit" ist eine solche Krankheit zu verstehen, die ununterbrochen besteht und deren ununterbrochene Behandlung Sie durch eine entsprechende Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes nachweisen können.
Voraussetzung ist eine ärztliche Dauerbehandlung, die durch mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit nachgewiesen werden muss. Die Behandlung muss mindestens ein Jahr lang erfolgt sein.
Ich gehe mal davon aus, dass das so stimmt und zahle und zahle und....
Viele Grüße
Susanne