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Alt 29.10.2006, 10:49
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Karin55 Karin55 ist offline
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Standard AW: Verbeamtung mit Brustkrebs - überhaupt möglich?

Ich habe diese Antwort so ähnlich schon im Medizin-Forum geschrieben - aber vielleicht sind meine Erfahrungen auch für euch im KK interessant:

Hallo Claudia,

dazu kann ich dir was Wichtiges sagen: Wenn du schon erhebliche Rentenanwartschaften erarbeitet hast, solltest du dich unbedingt erkundigen, ob du den Mindestsatz freiwillig weiterzahlen (an die Deutsche Rentenversicherung - ehemals BfA) kannst. Andernfalls: Würdest du als Beamtin eines Tages dienstunfähig werden, siehst du trotz Krankheit keinen Pfennig von deiner Rente bevor du 65 Jahre alt bist. Selbst ein Versorgungsausgleich (im Falle einer Ehescheidung) würde zusammen mit der Rente erst mit 65 Jahren fällig werden. Du bekommst als Beamtin dann zwar eine Pension, aber wenn du wie ich zum Beispiel erst 16 Jahre Beamtin bist, dann sind das gerade mal ca. 43 % des letzten Bruttos (habe allerdings einige Jahre nur dreivierteltags gearbeitet). Und es würden noch max. 10,8 % wegen vorzeitigen Ausscheidens von der Pension abgezogen werden. Die Mindestversorgung eines Beamten liegt knapp unter der Summe, die ich nach 37 Arbeitsjahren bekommen würde.

Was die private Versicherung angeht: Ich war auch einige Jahre freiwillig gesetzlich versichert, weil mich trotz meiner Verbeamtung keine private Versicherung genommen hatte (damals "nur" Rückenbeschwerden). Du musst aber als Beamtin immer 100 % des Beitrages bezahlen, da springt kein Arbeitgeber mit 50 % ein. Als ich halbtags arbeitete, war das noch bezahlbar. Als ich ganztags arbeiten musste, war das eine immense Summe.

Vor ca. 6 Jahren hatten die privaten KK eine Öffnungsklausel: Die vorerkrankten Beamten mussten aufgenommen werden, allerdings mit 30 % max. Aufschlag (ohne Leistungsausschluss). Damit bin ich immer noch günstiger weggekommen als mit einer 100-Prozent-Freiwillig-Gesetzliche-Versicherten-Situation. Weil nämlich in dem Fall wieder der Dienstherr mit 50 % Beihilfe einspringt; du musst dich also nur - wie jeder Angestellte auch - nur zur Hälfte an den Beiträgen beteiligen. Außerdem gibt es jetzt mit der "Gesundheitsreform" auch Bestrebungen (oder es ist sogar schon klar), dass die Privaten jeden unter bestimmten Leistungsbedingungen (analog der GKV, sog. Basistarif) aufnehmen müssen.

Wenn du pensioniert wirst, musst du nach den derzeitigen Bestimmungen nur 30 % an die Private zahlen, wenn du 2 oder mehr Kinder hast, ebenso. Kinder müssen aber jeweils zu 2ß % selbst versichert werden, sofern sie der Vater nicht in der gesetzlichen KK mitversichtert.

LIebe Grüße
Karin
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