AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom
Hallo Markus,
ich war 2001 33 Jahre alt, vom Zeitpunkt der OP galt ich als Schwerbehindert! Also hat man auch einen erweiterten Kündigungsschutz. Das hängt aber auch vom Grad der Behinderung (GdB) ab. Bei mir ist der GdB 80, noch da er Ende des Jahres neu bemessen wird.
Hat mir damals bei der Kündigung durch meinen Arbeitgeber auch nicht den job erhalten, aber ich habe eine satte Abfindung bekommen. Und ich bin letztlich auch nicht traurig um den Job!
Jedenfalls musst Du nach der OP sofort beim zuständigen Versorgungsamt den Behindertenausweis beantragen! Hierzu musst Du den Op-Bericht und die Befunde in Kopie einreichen.
Eine Versorgung bei Krankheit und evtl. später eine Rente (wie bei mir) ist immer gewährleistet. Solange du Krank geschrieben bist oder berentet bist zahlt die Krankenkasse, bzw. die BFA/LVA.
Bei späterer Arbeitslosigkeit ist natürlich die Bundesanstalt für Arbeit zuständig.
Gruss
torsten
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