Zitat:
Zitat von ArgonDD
Und einen Schwerbehindertenausweis werden wir für meine Frau auch beantragen, es geht schließlich um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes.
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Hallo Wolfgang,
der Schwerbehindertenausweis sichert leider nicht den Erhalt des Arbeitsplatzes.
Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz, das heißt der Arbeitgeber muss vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
(siehe hier:
http://www.soziales.niedersachsen.de...59_L20_D0.html)
Sie prüfen ob eine Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Behinderung erfolgt und alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Arbeitsplatzes z.B. eine behindertengerechten Ausstattung ausgeschöpft wurden (z.B.Rollstuhlrampe usw.). Über arbeitsrechtliche Gesichtspunkte darf das Integrationsamt nicht entscheiden, darüber kann nur ein Arbeitsgericht befinden!
Fazit: Der Kündigungsschutz ist eigentlich gleich NULL.
Der Behindertenausweis dient "nur" für ermäßigten Eintritt, 5 Tage mehr Urlaub und die Steuer.
VG
Tilo