Zitat:
Zitat von Tilo
Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz, das heißt der Arbeitgeber muss vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
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Naja, so war das von mir eigentlich auch gemeint. Es geht darum, dem Arbeitgeber es nicht zu leicht zu machen zu kündigen. Dass es dann keine Unkündbarkeit gibt, war uns eigentlich schon vorher klar.
Trotzdem Danke für den Hinweis.