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Alt 15.12.2006, 19:38
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Rotes Gesicht AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Barbara,

danke für Deinen Glückwunsch zur Rente. Sie ist mir also vom 1.2.2006 bis zum 31.8.2008 bewilligt worden. Also tatsächlich eine Zeit, in der ich versuchen werde, wieder irgendwie auf die Reihe zu kommen. Allerdings werde ich auch einige Zeit brauchen, um mich von den Krankheiten, dem Stress, dem Ärger, den Existenzängsten und Sonstigen erholen zu können. Ich fühle mich wie gerädert, obwohl ich auch feststellen muss, dass ich heute morgen das erste Mal seit einer so langen Zeit endlich mal wieder mit einem leichteren Herzen aufgewacht bin.

Heute bin ich übrigens zum Arbeitsagentur gefahren. Diese war allerdings aus organisatorischen Gründen geschlossen. Haha. Ich wollte die sehr kompetente Dame mal fragen, ob sie sich beim Adressaten vertuttelt hätte und ihr letztendlich dann den Rentenbescheid vor- und gegen den Kürzungsbescheid Widerspruch einlegen. Ein völlig falscher Bescheid, der sich darauf beruft, dass ich angeblich nach § 125 (Nahtlosigkeitsregelung) Geld bezogen hätte, weil ich nur noch unter 15 Stunden arbeiten könnte und bei mir nachweislich der "Untersuchung" durch den Ärztlichen Dienst keine Leistungsminderung vorliegen würde bzw. nur halb- bis fast vollschichtig.

Ich drücke auf alle Fälle alle meine Zehen und Daumen, dass Du als Weihnachtsgeschenk Deine Rentenbewilligung im Briefkasten vorfinden wirst.

Dir auch ein schönes Wochenende wünscht

Ingrid
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