AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch
Hallo Petra,
bei Dir bin ich jetzt etwas irritiert. Mir ist irgendwie in Erinnerung, dass in einem Sozialgerichtsverfahren endlich nur noch die eigenen Ärzte befragt werden. Und jetzt musst Du trotzdem zu einer weiteren Gutachterin? Von wem ist diese bestellt - von der Rentenversicherung oder vom Sozialgericht?
Zu dem "genialen" Satz kann ich wirklich nur feststellen, da fehlen Frau die Worte.
Ein schönes Weihnachtsfest wünscht Dir und Deinen Lieben
Ingrid
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