AW: Zuzahlungen bei DMP?
Hallo zusammen.
Wie Amba schon sagte, ist man bei einigen KK, wenn man im DMP ist, ab 60 Euro zuzahlungsbefreit. Da muss man auch nicht 1% zahlen oder ein Jahr warten, das gilt sofort. Dafür kannman z.B. am Anfang des Jahres 60 Euro einzahlen oder warten, bis man 60 Euro (Praxisgebühr, Rezeptgebühr) bezahlt hat. Da ich gerade erst den Antrag auf Zuzahlungsbefreiungv bei meiner KK gestellt habe, kann ich zumindest sagen, was man mir erzählt hat. Wenn die Massnahme (Reha, AHB) über die Krankenkasse läuft, bin ich zuzahlungsbefreit, wenn über den Renteversicherungsträger, dann nicht oder nur bei geringem/keinem Einkommen.
Also scheint es hier etliche unterschiedliche Meinungen zu geben. Vielleicht wird das aber auch in verschiedenen Bundesländern/bei verschiedenen Kassen unterschiedlich gehandhabt?
Grüße
Katja
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