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Alt 15.02.2007, 16:28
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Morgenröte Morgenröte ist offline
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Standard AW: wann wieder arbeiten???

Hallo Katrin,

es kommt zunächst auf Dich alleine an, wie Du Dich fühlst und wie es Dir geht. Ich habe schon von Einzelfällen gehört, die wenige Tagen nach der OP wieder voll zum arbeiten beginnen und während der laufenden Behandlungen weitgehend weiterarbeiten. Andere dagegen wollen oder können überhaupt nicht mehr arbeiten und sich am liebsten gleich verrenten lassen. Lass Dich davon nicht irritieren! Man kann und soll da wirklich nur auf sich selber hören und für sich selbst entscheiden.

Daneben gibt es natürlich die finanzielle Seite, d.h. wie lange zahlt Deine Krankenkasse das Krankentagegeld, bzw. bekommst Du überhaupt eines? Wenn die Kasse Dir Krankentagegeld bezahlen muß, will sie natürlich, dass Du so schnell wie möglich wieder arbeitest. Es ist zwar gesetzlich geregelt, wie lange die Kasse maximal zahlen muß, aber die Kassen wollen diese Frist von - ich glaube es sind max 1,5 Jahre inkl. der Wiedereingliederungsphase, die wie vorher erwähnt bis zu 6 Monaten gehen kann) - in der Regel nicht verstreichen lassen. Diese 1,5 Jahre (die Kassen rechnen das genauer in Wochen) gelten dann aber wiederum für eine Frist von 3 Jahren. Wenn es jetzt zu kompliziert klingt, es gibt auch Berater zu dem Thema, z.B. in den Rehakliniken, die Dir genau sagen können, welchen Anspruch Du wie lange hast.

Meine Krankenkasse hat mich phasenweise ziemlich unter Druck gesetzt und mich u.a. zum Vertrauensarzt gesetzt, der meine Arbeitsunfähigkeit überprüfen musste. Es gibt bei diesem ganzen Thema, durchaus Unterschiede ob Du privat oder gesetzlich versichert bist. Solltest Du privat versichert sein, zahlt Deine Kasse meist nichts mehr, wenn Du nach dem Wiedereingliederungsmodell anfängst zu arbeiten. Ganz anders ist es, wenn Du gesetzlich versichert bist und noch nicht 1,5 Jahre arbeitsunfähig geschrieben warst.

Nicht zu vernachlässigen ist auch der Arbeitgeber. Wie verständnisvoll ist man hier für Deine Situation? Hat man Geduld oder drängt man Dich? Oder besteht evtl. die Gefahr einer Kündigung? Dann solltest Du den Schwerbehindertenausweis beantragen und beim Arbeitgeber abgeben. So bist Du besser gegen eine mögliche Kündigung geschützt. Wenn Du nach dem Wiedereingliederungsmodell stundenweise anfängst zu arbeiten, kann es sein, dass der Arbeitgeber Dir die erbrachte Teil-Arbeitsleistung zahlt. Aber Du sollstest wissen: Er muß aber nicht und kann sich darauf berufen, dass die Krankenkasse die Wiedereingliederung zahlt.

Ich konnte mir zu Beginn meiner Erkrankung überhaupt nicht vorstellen, länger als 2 Monate wegzubleiben und ich war geschockt als mir in einer Krebs-Beratungsstelle gesagt wurde: "Stellen Sie sich mal auf ein bis eineinhalb Jahre Auszeit ein". Als ich in der AHB war, dachte ich zunächst an eine sofortige Arbeitsaufnahme nach der Reha, aber ich bin dann - wie übrigens einige andere auch - dort noch als "arbeitsunfähig" entlassen worden.

Erst im Laufe der Zeit habe ich gemerkt, dass ich nach Abschluß der Behandlungen und der AHB noch eine ganze Weile für mich, meinen Körper und meine Seele gebraucht habe. In der AHB wurde mir übrigens auch gesagt, die Seele fängt erst dann an zu heilen, wenn alle die klassischen Therapien beendet sind und braucht dann mindestens ein Jahr. Ebenso kann es mehrere Wochen oder Monate oder auch noch viel länger dauern, bis Du Deine körperliche Fitness oder die persönliche Belastbarkeit (Überstehen eines stressigen Arbeitstags) wieder erlangt hast. Egal, wie lange es dauern sollte. Nimm Dir da die Zeit, die Du brauchst und steigere Dich langsam, aber kontinuierlich.

Ich bin am Ende dann doch fast 1 Jahr zuhause geblieben und diese Auszeit war im Nachhinein das Richtige für mich. Derzeit arbeite ich noch Teilzeit, allerdings nicht nach dem Hamburger Wiedereingliederungsmodell, da meine Krankenkasse nach 2 Monaten nicht mehr zahlen wollte. Habe übrigens auch mit 2 Stunden pro Tag begonnen, dann 4 Stunden usw. Inzwischen habe ich einen Deal mit meinem Arbeitgeber, wodurch ich momentan noch etwas weniger arbeite als ich eigentlich müßte und dafür baue ich Urlaubstage ab. Glücklicherweise habe ich noch ein bisschen alten Urlaub aus 2006.

Wenn Du mit dem Hamburger Wiedereingliederungsmodell beginnst, solltest Du wissen, dass Du während dieser Wiedereingliederungsphase keinen Urlaub nehmen darfst, da Du während dieser Zeit noch als "krankgeschrieben" giltst.

Ich hoffe, ich habe Dich nicht komplett verwirrt, sondern Dir ein bisschen weitergeholfen!

Viele Grüsse,
Morgenröte
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