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Alt 02.03.2007, 17:11
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Warum Antibiotika?

So, liebe Kathrin, habe gerade mit meiner Freundin telefoniert und hoffe, dass ich das, was sie mir erzählt hat, komplett und richtig weitergeben kann.

Also die Aussage: „Solange sie nicht dauerhaft krankgeschrieben ist oder eine dauerhafte Rente bezieht, kriegt sie auch keine Leistungen aus diesem Amt.“ kann nur unzutreffend sein. Denn wenn sie eine Rente bezieht, bräuchte sie ja das Amt nicht.

Es müsste so in der Reihenfolge laufen, da deine Schwester in keinem Arbeitsverhältnis mehr steht.

Entweder sie hat Anspruch auf AGL I (aufgrund des vorherigen Arbeitsverhältnisses) oder auf ALG II. Die Auskunft ist richtig, weil sie sich in einem „erwerbsfähigen Alter“ befindet und noch keine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, d.h. der Nachweis über ihre Erwerbsunfähigkeit nicht erbracht ist. Es ist immer die vorrangigste Leistung zu beachten und das ist nach der Arbeitslosigkeit in der Regel das ALG I. Krankengeld wird nur bis zu 1 Monat nach Arbeitslosigkeit gezahlt, somit ist deine Schwester auch noch in diesem Monat krankenversichert.

Deshalb unbedingt den Termin beim Arbeitsamt bzw. ARGE wahrnehmen und einen Antrag auf ALG I stellen. Wird dieses gewährt und reicht der Betrag nicht zur Grundsicherung aus, solltest du ergänzend den Auffüllbetrag aus ALG II beantragen und ebenfalls die Übernahme der Kosten für die Unterkunft. Wenn deine Schwester zur Zeit kein Geld hat, solltet ihr unbedingt mitteilen, dass sie aktuell mittellos ist und Druck machen, so dass die sofort handeln. Das Ganze sollte schriftlich erfolgen, am Besten schon vorher formlos formulieren.

Wichtig ist, dass du den Personalausweis von deiner Schwester und eine Vollmacht mitnimmst und zusätzlich alle anderen Unterlagen (z.B. Mietvertrag).

Ich weiß, dass ist alles der Wahnsinn, aber so hat sie mir es erklärt. Das Problem an der ganzen Sache ist eben, dass ihr noch keinen Nachweis darüber habt, dass sie erwerbsunfähig ist und somit als „erwerbsfähig“ eingestuft wird. Damit ist das Arbeitsamt (ARGE) zuständig.

Über den Bürokratenwahnsinn möchte ich mich nicht jetzt nicht weiter äußern. Hoffe, dir mit der Auskunft bissl geholfen zu haben. Was ich aber immer noch nicht verstehe, wieso das Krankengeld noch nicht durch ist. Woher hat sie denn bis jetzt was erhalten??

Mich würde aber auch interessieren, wie es denn deiner Schwester jetzt geht????
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