Liebe Kathrin,
ich nochmal, aber ein letztes

. Die Aussage vom Arbeitsamt, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Vergfügung steht, halte ich persönlich für falsch. Dafür, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, habt Ihr doch keine Nachweise. Entscheidend ist ob sie sich in einem "erwerbsfähigem" Alter befindet. Außerdem ist noch zwischen ALG I und II zu unterscheiden. Ich würde die Aussage mit Vorsicht genießen. Dort sitzen so viele Tüten rum, entscheiden über eine Bewilligung tun dann letztlich wieder andere!!!! Lass dich nicht abwimmeln. Wenn die Rente durch ist, dann ist das Arbeitsamt nicht mehr zuständig, aber bis dahin wohl!
So, jetzt sind wir alle nochmehr verwirrt, und ich ziehe mich mal zurück. Achso, warte immer noch darauf, zu hören, wie es deiner Schwester geht!