Hallo Conny,
der Nachweis, das sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, ist die ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG. Und momentan ist sie noch arbeitsunfähig und nicht nachgewiesen erwerbsunfähig. Die Krankenkassenbeiträge werden ebenso wie Renten-und Pflegeversicherungsbeiträge vom Krankengeld einbehalten bzw. ist sie in der Krankenversicherung beitragsfrei.