Betr.: Akte 007/008
Sehr geehrte Frau O,
mit Befremden nehmen wir Ihre Frage nach Verwendung Ihres heutigen
Reingewinnes zu Kenntnis. Sorgfältige Recherchen ergaben, dass noch
eine Klage von Frau C. gegen Sie anhängig ist, wir zitieren:
aufgrund ihrer leichtsinnigen äusserung muss ich jetzt nackich durch die gegend laufen und fordere sie auf mir unverzüglich neue bekleidung zu beschaffen.
Frau C. besteht auf ihrem Recht auf Wandelung ihres jetzigen Zustandes.
Ihrer Gegenforderung, diesen Zustand billigend in Kauf zu nehmen, können
wir nicht entsprechen, da dies zwar bei einer Privatperson noch unter strikt definierten Umständen (Flucht aus der Dusche, etc.) noch hinnehmbar wäre, jedoch bei einer Person des öffentlichen Handelsrechts nicht toleriert werden kann, und um eine solche handelt es sich bei der Betreiberin eines florierenden Poly-Acryl-Züchtungsunternehmens. Ein hüllenloses Abwickeln des Telefon- und Geschäftsbetriebes führt zu erheblichen Irritationen bei der potentiellen Kundschaft und ist damit als geschäftsschädigend zu werten.
Wir bitten um Überweisung Ihres heute erzielten Reingewinnes an die
Vereine "barmherzige Tanten" und "Goldene Herzen", die bereits voll
tantenhafter Besorgnis eine Sammelaktion für Frau C. gestartet haben.
Mit mahnenden Grüssen
Rechtsabteilung §§§§§ Justitia