AW: Krankenkassenwahnsinn, brauche Hilfe
Hallo Kerstin,
ja, die Kinder kannst du mitnehmen; das muss aber SOFORT bei Antragstellung angegeben werden.
Ja, dir stehen 78 Wochen Wochen Krankengeld zu; trotzdem kann dich die Krankenkasse zu SOFORTIGEM Reha-Antrag auffordern (der du auch tatsächlich Folge leisten MUSST), es sei denn... du bist ärztlicherseits dazu nicht in der Lage (Atteste beifügen).
Die Entscheidung, was NACH der Reha passiert, steht dann im Entlassungsbericht der Klinik. Und dieser Bericht ist ein GUTACHTEN... das bedeutet, dass die dortige Entscheidung (arbeiten ja oder nein) vorerst (die ersten 6 Monate nach der Reha) NICHT angefochten werden kann... es sei denn, dass sich innerhalb dieser sechs Monate gravierend dein Gesundheitszustand verschlechtert.
Überlege also wirklich GANZ GENAU, was du in der Reha-Klinik über deinen Gesundheitszustand angibst und zwar wirklich... vom ERSTEN TAG an!
Nach der Reha wirst du dann von deiner Krankenkasse oder von der Rentenversicherung eine Nachricht erhalten... entweder wirst du aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen oder... einen beruflichen Wiedereingliederungsversuch zu starten.
Scheitert ein Wiedereingliederungsversuch (weil du die Arbeit nicht mehr schaffst), ist dann wieder der Rentenantrag der nächste Schritt.
Ist alles ziemlich kompliziert; deshalb mach einen Schritt vor dem anderen und zunächst kommt jetzt der Reha-Antrag...
Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
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