der urlaubsverfall hält vor gericht nicht stand. mein bruder führt eine
firma, und ein angestellter hat erfolgreich seinen urlaub aus 2 jahren
krankheit sich bei kündigung auszahlen lassen.
Gruss Ulli
Zitat:
Zitat von J.F.
Hallo minimops / ulli,
tut mir leid, leider muss ich da ein bisschen korrigieren. Klar, hast Du solange Du beschäftigt bist, Urlaubsanspruch. Der muss aber laut BUrlG bis zum Ende des jeweiligen Jahres genommen werden. Nur in bestimmten Ausnahmesituationen kann bis zum 31.03.des Folgejahres ein Übertrag vorgenommen werden. Danach verfällt er. Ausnahme: Spezielle Absprachen mit dem Arbeitgeber oder Tarifverträge, die diesbezüglich eine andere Absprache getroffen haben. Beispiel: Du bist im Jahr 2005 erkrankt und erst im Jahr 2007 wieder "auf Arbeit". Der nicht genommene Urlaub 2005 ist endgültig zum 31.03.2006 verfallen. Der Urlaub aus dem Jahr 2006 kann bis zum 31.03.2007 noch genommen werden. Das mit dem Auszahlen ist auch so ein Irrglauben. Nicht genommener Urlaub ist eigentlich nur dann zu vergüten, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Nicht im Laufe eines Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist eigentlich verpflichtet den Arbeitnehmer in Urlaub zu schicken und darf Urlaub nicht abgelten. Wird aber in der Praxis oft ignoriert.
Viele Grüsse
JF
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