Hallo Beate,
oh Mann, immer dieser Bürokratiekampf
Mein Mann hat gerade mal nachgeschaut und eine GdB-Tabelle gefunden aus dem Sozialministerium in Meck-Pomm (aus dem Net). Dort steht grob, dass Du nur einen höheren GdB bekommst, wenn Behandlungsbedürftigkeit vorliegt oder Du sonstwie stark beeinträchtigt bist. Ich bin jetzt von einem lokalisierten (im Gegensatz zu einem generalisierten) foll. Lymphom ausgegangen, stimmt doch, oder? Ich hoffe, damit kannst Du was anfangen. Es scheint also auch vom weiteren Vorgehen abhängig zu sein bzw. von dem, was die Ärzte so dazu schreiben ...
Alles Liebe
flautine