AW: GdB Herabstufung, benötige Beratung.
Hallo,
bis zum Gang zum Sozialgericht gibt es zum Glück noch einige "Zwischeninstanzen".
Erstmal solltet ihr euch mit dem Arzt besprechen. Wenn er die Absenkung auch für nicht gerechtfertigt hält, reicht ausführliche Stellungnahmen als Widerspruch ein (Fristen beachten!!!).
Lasst Euch, wenn es Euch über den Kopf wächst, von einem Sozialverband beraten oder vertreten. Macht auf das Versorgungsamt auch noch zusätzlich "Eindruck".
Glaube nicht, dass in diesem Fall ein Gang vors Sozialgericht erforderlich sein wird....
LG und viel Glück
yabuck
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