Zitat:
Zitat von Fragensteller
Danke für die Antwort.
Ich schreibe jetzt erstmal die Antwort auf die 2te Anhörung.
In dieser erwähne ich erstmal die Folgesymptome und die Schwerhörigkeit und das wir eine mind. 50% Behinderung für angemessen halten.
Ich könnte schon fast wetten, dass sie trotzdem auf die 20% pledieren.
Ämter hlat.
Sollte ich die weiteren Schritte, das Sozialgericht und/oder den Sozialverband, erst in dem Widerspruch erwähnen oder jetzt schon?
Danke!
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Hallo,
auf jeden Fall soll auch der Arzt etwas aussagekräftiges Schreiben. Das wiegt oft schwerer, als Deine Stellungnahme.
Du kannst ja mal leise andeuten, dass Du bereits mit Deinem Anwalt o.ä. Kontakt aufgenommen hast. Schaden kann es nicht, ob es hilft.....ich weiß es nicht.
LG
Yabuck