Hallo Zickchen,
habe wie versprochen mal meinen Göttergatten befragt zu Zahlungen des Arbeitgebers. Schau mal hier, das ist die Gesetzesgrundlage: § 23c SGB IV i.V.m. § 49 Abs. 1 SGB V. Die KK meines Mannes hat sich auch erst quergestellt, aber das ist definitiv möglich: Der Arbeitgeber darf das Krankengeld um die Differenz zum
Nettogehalt aufstocken. Mit dem Krankengeld darf das nicht verrechnet werden!! Sachleistungen des Arbeitgebers sind übrigens auch steuerfrei zu beziehen (bei meinem Mann ist das z.B. der Dienstwagen). Also: Nicht locker lassen!
Zum Cholesterin: Nüsse sollen den Cholesteringehalt senken, z.B. 50 g Walnüsse täglich um ca. 15%. Ich glaube, das gilt auch für andere Nüsse.
Geht es Dir inzwischen besser? Zumindest das Wetter dürfte heute dazu beitragen, wenn es bei Euch so sonnig ist wie bei uns.
Einen schönen Sonntag wünscht
flautine