AW: Schwerbehindertenausweis
Hallo Löwin!
Es gibt bei einem Bewerbungsgespräch einige Fragen des Arbeitgebers, die unzulässig sind. Dazu gehört u.a. auch die Frage nach Erkrankungen. Auf diese Frage darfst du lügen! Du mußt deine Erkrankung nur angeben, wenn es für die Ausübung der Tätigkeit wichtig wäre (z.B. eine ansteckende Krankheit, wenn du im Gesundheitswesen oder Lebensmittelbereich arbeitest, oder wenn du Tätigkeiten ausführen sollst, die dir der Arzt verboten hat).
Ich hatte letzte Woche ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin der BfA, da ich durch den BK berufsunfähig geworden bin. Sie erzählte mir, daß ich Unterstützung bei einer Umschulung bekäme und mir die BfA danach auch bei der Arbeitssuche hilft. Potentielle Arbeitgeber werden aufgesucht und beraten, die Eignung des Bewerbers festgestellt, die BfA gewährt auch Lohnzuschüsse. So sollen Anreize geschaffen werden, behinderte Mitarbeiter einzustellen.
Laß dich doch auch mal beraten, vielleicht findet sich für dich auch eine Lösung.
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