AW: Tonsillenkarzinom
An frauvonandreas:-)
Danke für Deine Info Carola,
habe mit meiner KK (Hamburg Münchner) geredet, geschrieben das Bundesamt für Versicherungen um Hilfe erbet, Getze, Urteile vom BGH und auch das Urteil vom SG Hannover zietiert bisher alles ohne Erfolg.
Die Ablehnung habe ich udn werde nun Klage erheben müssen vor SG in Mainz.
Bisher war es halt so das es Probleme mit den Zähnen erst Jahre nach Abschluss der Bestrahlung als Zahnkaries aufgetretensind. Die Behandlung war dann umfangreich und Kostspielig. Nach wohl neuerer Mainung geht man dazu über das man VOR einer Bestrahlung die Zähnen entfernt. Ca. 9 Mon. nach Bestrahlungsende beginnt der Neuaufbau (von Implantaten ca. 20.000 €) rät man, wegen dem geschädigten Kiefer, ab. Dieser Weg ist letzendl. Kostengünstiger als wie bisher verfahren wurde. Nur die Kasse wollen wohl davon nichts wissen und stellen sich quer mit verweisen zur Auslegung von § aus dem 5.Buch SG, Ich Ärger mich jetz ein 3/4 Jahr mit denen rum.
Jeder sit genug geschädigt durch eine solche Erkrnakung nicht nur die Behinderung auch einen berufl. und wirtscahftlische Eingliederung werfen Prbleme auf. Ich soll nach Meinung der Kass eine Regelversorgung erhalten aber davon nur 50%. Nur was bekommt mann an Zahnersatz für 1900,€ ergo 3800,-- € ?? Eine Klammer ...... Die Belastungen sind eh schon hoch genug. Jetzt suche ich einen Anwalt für Sozialrecht der sich da auskennt und Klage erheben kann. Mal sehen wie es weiter geht. Oder man resigniert :-(
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