AW: Ich verstehe gar nichts mehr
Liebe Bibi,
genau das heißt es,wenn man die Zuzahlungsgrenze von 2% schon vorher überschritten hat muss man die Befreiung beantragen.Bei Chronischen Erkrankungen gilt sie nach einem Jahr automatisch immer vorausgesetzt das man in Behandlung ist und bleibt.Also ran ans Telefon und die KK unterrichten.
LG Lissi
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Wege entstehen dadurch,dass man sie geht.
Franz Kafka
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