Recht auf Einsicht in die eigene Patientenakte
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Anfang 2006 das Recht eines Patienten auf Einsicht in seine von den behandelnden Ärzten angelegte Patientenakte bestätigt.
http://www.kohlhammer.de/krankenhaus...heft_08_06.pdf
Bis zur Klage geht sowas meist eh nicht. Nahezu jedes größere KH hat einen eigenen Anwalt bzw. Sachbearbeiter, der eigens dazu dort sitzt, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Ein einmal gesprochenes Urteil, im Rahmen einer Klageerhebung würde ja bedeuten, dass sich jeder weitere Patient mit dem gleichen Anliegen, auf das Urteil der Erstklage stützen könnte. Darum haben Ärzte Versicherungen (Arzthaftungsrecht), die bei bestimmten Behandlungsfehlern die Summe X übernehmen, ehe es überhaupt zur Klage kommt.
Liebe Grüße
Annika