AW: Rippenfellkrebs
...und in der Schweiz hat das höchste Gericht nun auch noch einen Grundlagenentscheid "pro Asbest" gefällt. Man wollte die Verjährungsfrist verändern, da man strafrechtlich keine Möglichkeit hat, die frühere Eternit AG zur Kasse zu bitten, da die Fälle, bei einer Inkubationszeit von ca. 30 Jahren, allesamt verjährt sind, bevor der "Schaden" (=Tod) eintritt. Das Gericht hat dies jedoch abgelehnt.
Wollte das nur wegen der vorigen Bemerkung von 007 erwähnen...
Gruss
Stefan
Geändert von stefanzh (14.09.2008 um 09:21 Uhr)
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