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Alt 06.11.2003, 16:34
Gast
 
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Standard Götter in Grau?

Importe aus dem Ausland – kein rechtsfreier Raum

Viagra brachte den Stein so richtig ins Rollen: Als das neue Mittel in Europa noch nicht offiziell zugelassen war, besorgten findige Internet-Nutzer die kleinen blauen Pillen schon aus den USA. Nicht wenige Männer, darunter auch Patienten mit Prostatakarzinom, erlebten allerdings böse Überraschungen: Statt Abhilfe bei therapiebedingten Erektionsstörungen zu erhalten, passierte – im günstigsten Fall – schlicht nichts. Die Internet-Käufer hatten viel Geld für Fälschungen ausgegeben, die aus Milchzucker und ein bißchen blauer Farbe gepreßt worden waren. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie BPI schätzt, daß rund sieben Prozent der weltweit vertriebenen Arzneimittel Fälschungen sind. Sei dies bislang hauptsächlich ein Problem in Ländern der Dritten Welt gewesen, gelangten nun solche Mittel über das Internet auch zum europäischen Verbraucher.

Außer modernen Möglichkeiten der Betrügerei zeigt das Beispiel Viagra jedoch auch ein Dilemma der Arzneimittelgesetzgebung auf, das im Zeitalter von Internet und Globalisierung nicht wenige Patienten trifft: Gerade neue Krebsmedikamente sind für eine Übergangszeit manchmal in der Europäischen Union noch nicht erhältlich, in den USA oder sogar im deutschen Nachbarland Schweiz aber schon offiziell zugelassen. Rein rechtlich ist es durchaus möglich, für solche Arzneimittel ein Rezept auszustellen, wenn ein Arzt dafür die Verantwortung übernimmt und die Behandlung überwacht, und sie zu importieren. Kritiker weisen jedoch darauf hin, daß damit gelegentlich der Sinn der strengen europäischen Richtlinien zur Arzneimittelzulassung zunichte gemacht werde, da die Bestimmungen in anderen Ländern längst nicht soviel Sicherheit böten. Problematisch bleibt auch die Kostenübernahme: Hier hilft nur die direkte Nachfrage bei der jeweiligen Krankenkasse.