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Alt 14.01.2009, 01:05
Elik Elik ist offline
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Standard AW: Muß man die BK Diagnose in einem Vorstellungsgespräch angeben?

Iris hat insofern recht als mit dem ausdrücklichen Diskriminierungsverbot erhebliche Rechtsunsicherheit eingetreten ist. Ob sich die Rechtslage so entwickelt, wie in dem von ihr hervorgehobenen Text beschrieben, bleibt abzuwarten. Von eindeutiger Rechtslage oder gefestigter Rechtsprechung kann sicher nicht die Rede sein. Gerade das angegebene Urteil (AZ 9 AZR 635/03) gibt für unsere Frage nach der Wahrheitspflicht bei der Frage nach eventueller Behinderung nicht viel her, da hier die Diskriminierung aufgrund der Nichteinhaltung von Verfahrensvorschriften (fehlende Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung) vermutet wurde. – Es ließe sich sogar ein Gegenargument herleiten: Wie soll ein Arbeitgeber die besonderen, für Behinderte geltenden Verfahrensvorschriften einhalten können, wenn er von einer Behinderung nicht in Kenntnis gesetzt wird? –
Selbst wenn der Arbeitgeber bei wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nicht mehr den Arbeitsvertrag anfechten kann, macht sich der Arbeitnehmer dann schadensersatzpflichtig, wenn deshalb eine zu hohe Schwerbehindertenabgabe geleistet wird???

Lauter interessante Rechtsfragen, auf die es wahrscheinlich wegen des neuen Diskriminierungsverbotes sogar zunächst widersprüchliche Gerichtsentscheidungen geben wird. Bis sich dann eine einheitliche Rechtsprechung ausgebildet hat sind wir alle wieder gesund

Alles Gute

Elik
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