AW: Brauche Hilfe!!!
Hallo Heike,
die von Dir angesprochene Frührente nennt sich Erwerbsminderungsrente und kann beantragt werden nach zu erwartendem Wegfall des Krankengeldes, welches 78 Wochen, also 1,5 Jahre, gezahlt wird.
Üblicherweise fordert die Krankenkasse auch zur Rentenantragstellung auf. Die Höhe der Rentenzahlung bei Erwerbsminderung wie bei Altersrente kann beim Rententräger schriftlich erfragt werden und richtet sich nach dem Verdienst der bisherigen Erwerbstätigkeit.
Da ein Rentenantragsverfahren über die örtlichen Versicherungsämter der Städte und Kreise, bzw. über die Rententräger vor Ort einige Wochen in Anspruch nehmen wird, würde ich den Antrag spätestens nach 70 Wochen Krankengeld stellen. Ggf. kann der optimale Zeitpunkt auch bei den vorg. Stellen erfragt werden.
Sollte die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden, würde die Erwerbsminderungsrente, sofern bewilligt, auch unmittelbar wieder entfallen.
Diese Renten werden zumeist erst einmal auf Zeit bewilligt.
Auch gibt es sogenannte "teilweise Erwerbsminderungsrenten" parallel zu teilweiser Erwerbsfähigkeit. Dann wäre die Rentenzahlung nur halb so hoch und ergänzend würden Leistungen beim Arbeitsamt zu beantragen sein auf Arbeitslosengeld 2 nach dem SGB II, falls keine Halbtagstätigkeit bestritten wird.
Arbeitslosengeld 2 nach dem SGB II wird wiederum nur bei geringen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gewährt, unter Berücksichtigung der gesamten Haushaltsgemeinschaft und deren Einkommen und Vermögen.
Die Zuzahlungsregelung von 1% gilt bei minstestens einjähriger Erkrankung, so dass eine Krankheit als chronisch anzusehen ist.
Bemessen werden 1% vom Jahresbruttoeinkommen.
Weiterhin wünsche ich Euch viel Mut und Kraft, natürlich auch genügend Licht!
Eddi
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Die Ewigkeit ist jetzt und wir mittendrin
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