AW: Endlich ein Ergebnis - doch Hodgkin
Hallo Tanja,
das kommt drauf an, was im Tarifvertrag/Arbeitsvertrag für eine Regelung besteht. Be uns erwirbst Du erst einen Urlaubsanspruch, wenn Du in einem vollen Kalendermonat an jedem Tag im Arbeitsverhältnis gestanden hast. Unabhängig davon erlischt der Anspruch, wenn Du in aus Gründen, die in Deiner Person liegen - also auch Krankheit- im laufenden Anspruchszeitraum (=Kalenderjahr) nicht antreten konntest.
Liebe Grüße
Caitlin
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Alles Liebe
Caitlin
Geändert von caitlin (11.02.2009 um 12:37 Uhr)
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