AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Silke,
auf jeden Fall solltest du Einspruch einlegen, da der Absetzbetrag beim Finanzamt um einiges höher ist.
• Pauschbeträge sind je nach Grad der Behinderung gestaffelt (50: Absetzbetrag: 570€; 70: Absetzbetrag: 890 €, 90: Absetzbetrag: 1230 €; Blinde und Hilflose: Absetzbetrag: 3700 € (Höchstbetrag))
Eingefügt aus <http://www.ms-gateway.de/leben-mit-ms/recht/nachteilsausgleich-115.htm>
LG
-babs_Tirol-
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"Die Hoffnung aufgeben bedeutet, nach der Gegenwart auch die Zukunft preisgeben" Pearl S. Buck, 1892-1973, Literatur-Nobelpreisträgerin 1938
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