Hallo Kelli,
leider werde ich Dir keine gute Antwort geben können, denn es ist meines Erachtens rechtlich in Ordnung.
Ich denke, wenn Du noch einmal versuchst auf dem Kulanzwege eine Erstattung zu bekommen.
Ich zitiere jetzt aus dem Merkblatt meiner Krankenkasse:
Zitat:
Für welche Fahrten übernimmt die (Krankenkasse) die Kosten?
Wenn Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer Leistung der (Krankenkasse) zusammenhängen, kann sie die Kosten übernehmen. Das gilt für
- Rettungsfahrten ins Krankenhaus und
- Krankentransporte mit Krankenwagen sowie
- Fahrten, die dadurch notwendig, dass Sie
- -- voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden,
- -- .......
Die Fahrt muß vom Arzt verordnet sein.
Die Krankenkasse muß die Fahrt zudem genehmig haben.
Aus dieser Aufstellung geht meines Erachtens auch hervor, dass diese Reisen nicht erstattet werden müssen.
Leider sagt auch
Wolfgang
PS Die Merkblätter meiner Krankenkasse sind meines Wissens rechtlich in Ordnung.