AW: Meine Mama....
Liebe Annika, besteht die Möglichkeit dass Du Deine Ausbildung für eine gewisse Zeit unterbrichst und Deine Mutti pflegst? Bekommt Ihr die Arbeitshilfe von der Krankenkasse bezahlt?
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht seit 1.Juli 2008 Angehörigen für die Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit bis zu 6 Monaten. Die Sozialabgaben werden dabei von der Pflegekasse übernommen. Die Arbeitslosenversicherung kann man selbst weiterbezahlen.
Hat Deine Mutti eine Pflegestufe?
Elisabethh.
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