AW: Betroffen?! Angehörig?! Herzlich Willkommen!
Liebe Annika,als Tochter bist Du berechtigt bei der Krankenkasse Deiner Mutti einen Antrag auf Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) zu stellen. Einfach gesagt, eine Pflegestufe zu beantragen.
Es ist besser,wenn Du dies schriftlich tust und den Brief per Übergabeeinschreiben an die Dienststelle der Krankenkasse sendest. Einschreiben ist deshalb wichtig, da der Tag der Antragstellung im Sozialrecht eine entscheidende Bedeutung hat. Wenn Deine Mutti Leistungen bekommt, dann ab Antragstellung. Einschreiben auch, damit Du einen Beleg besitzt. Leider können sich manche Behörden an die Post von Bürgern nicht mehr erinnern oder verlegen mal etwas. Es ist günstig, wenn Du noch einige Sätze über die gesundheitliche Situation Deiner Mutti schreibst. Das Gesetz sieht vor, dass innerhalb von 5 Wochen über den Antrag entschieden werden muss. Leider dauert es oft länger.Deine Mutti wird innerhalb der Frist von einem Gutachter des MDK besucht, der ihr einige Fragen stellen wird.
Günstig, wenn eine zweite Person anwesend ist und ihr ein Pflegetagebuch führt, da es über die wirklich aufgewendeten Zeiten schnell Streitigkeiten gibt. Essen kochen und Wäsche waschen gehören hier ebenfalls hinein, da es auch Fragen zur hauswirtschaftlichen Versorgung gibt.
Ich denke schon, dass die Ursache der Rückenschmerzen bei Deiner Mutti geklärt werden sollte, denn wenn es Osteoporose ist, dann besteht die Gefahr der Knochenbrüche. Dies bringt doch nur zusätzliche Probleme. Man kann ja dagegen etwas unternehmen, so wie Gabi-Diana schrieb.
Liebe Grüße!
Elisabethh.
|