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Alt 22.03.2010, 08:40
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Atlan Atlan ist offline
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Ort: Niedersachsen
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

hallo freunde,
meine schwerbedinderung beträgt 70% auf fünf jahre wegen der heilungsbewährung befristet. ich warte eigentlich täglich auf einen bescheid. heilungsbewährung bedeutet, es wird ein höherer grad vergeben als einem eigentlich zusteht. wird immer bei krebspatienten gemacht. passiert ist aber nix. jetzt bekomme ich ein schreiben des versorgungsamts, ich solle mir meinen ausweis verlängern lassen. da habe ich frohlockt und gedacht ich bekomme noch einmal fünf jahre. ich gehe zur sprechstunde und da bekomme ich zu hören, das versorgungsamt hätte zu wenig personal um die fälle zu überprüfen daher bekäme ich einen weiteren stempel aber nur für ein jahr. und dann wenn ich überprüft würde, würde mein ausweis einfach eingezogen. ich fragte den mann ersteinmal ob er überhaupt gutachter sei und das doch wohl erst meine ärzte eine stellungsnahme abgeben müssten. und dann leide ich unter erheblichen therapiefolgen, ob er sich vorstellen könne, wie das sei. ich sähe da eigentilch keinen grund mir nicht mindestens einen gdb von 50% zu lassen. da lenkte er dann ein und schaute mal in die versorgungsmedizinischen grundsätze und sagte ich könne dann ja immer noch verzögern und widerspruch einlegen, was ich auf jeden fall machen werden, falls die mich auch 20% oder sogar auf null heruntersetzen wollen. so ein beginn des wochenendes liebe ich ja. immer die schlechten nachrichten am freitag oder am besten noch samstag morgen.
wer sich für die 150 seiten starke publikation interessiert kann sie unter www.bmas.de herunterladen. Der Titel lautet:
Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung
vom 10. Dezember 2008
Anlage
„Versorgungsmedizinische Grundsätze“

liebe grüsse an alle
atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
Joh 5, 24
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