AW: Resturlaub?
Dieses Thema habe ich mit meiner Firma auch durchkauen müssen!!
Mein Arbeitgeber hat mir, nach Prüfung des Gesetzes, auch nur den Gesetzlichen Urlaubsanspruch zugebilligt.
Als ich letztes Jahr zur AHB in Borkum war, war dort auch eine Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Diese Dame hat mir bestätigt, dass der Anspruch "nur" für die 20 Tage besteht und nicht auf den tariflich festgelegten Urlaub.
Ich war zwar enttäuscht, aber naja.....
__________________
______________________________________
Liebe Grüße
Erika
Ich liebe das Leben, darum lebe ich es!
(Keßler)
|