Thema: Resturlaub?
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Alt 20.06.2010, 19:51
holiday1978 holiday1978 ist offline
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Standard AW: Resturlaub?

Hallo...

sorry, aber hat EINE von Euch den Link, den ich reingestellt habe angeklickt ??????

Urlaubsrecht
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen zu
Ihrem Urlaubsanspruch als Arbeitnehmer.

aktuell:
Bei Krankheit verfällt der Urlaub nicht mehr.
# EuGH, Urteil vom 20.01.09
# BGH, Urteil vom 24.03.09

Kann ich Urlaubstage von einem Kalenderjahr ins nächste übertragen?
Grundregel: Nein, aber.
Der Urlaub muss grundsätzlich in dem laufenden Kalenderjahr genommen werden. (§ 7 III 1 BUrlG)
ABER: Diese Grundregel gilt nur dann, wenn nicht eines der folgenden 4 ABER eingreift:
(...)
ABER Nr.4:
Der Urlaub verfällt nicht (mehr), wenn er der Arbeitnehmer
wegen Krankheit keinen Urlaub nehmen kann.
# EuGH, Urteil vom 20.01.09
# BAG, Urteil vom 24.03.09
(...)
Bisher galt folgende Einschränkung: Der Urlaubsanspruch musste (noch) bestehen und der Urlaub musste (noch) genommen werden können, wenn das Arbeitsverhältnis weiterbestanden hätte.
# LAG Nürnberg, Urteil vom 11.03.03

# Diese Einschränkung gilt nicht mehr. EuGH, Urteil vom 20.01.09
# BAG, Urteil vom 24.03.09

Was ist, wenn ich (fast) das ganze Jahr krank bin?
Bundesarbeitsgericht: auch bei einer lange andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers bleibt der Urlaubsanspruch in voller Höhe erhalten.
Hierzu jetzt auch: EuGH, Urteil vom 20.01.09

Bisher musste der Urlaub noch im laufenden Kalenderjahr oder spätestens im Übertragungszeitraum genommen werden, ansonsten sollte der Urlaub verfallen. Inzwischen gilt, dass der Urlaub nicht verfallen kann, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit keinen Urlaub nehmen kann.
# EuGH, Urteil vom 20.01.09 http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteil...0-c-350-06.htm
# BAG, Urteil vom 24.03.09 http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteil...azr-983-07.htm


Das hat also nicht wirklich was mit Kulanz zu tun.
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Geändert von holiday1978 (20.06.2010 um 19:54 Uhr)
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