Hallo Katrin!
Wichtig ist, dass jemand, der eine solche Verfügung macht, sie von Zeit zu Zeit mit Datumsangabe neu unterschreibt, damit auch die Ärzte wissen:
Aha, das war nicht nur vor 4 Jahren so, sondern auch noch vor nem halben Jahr.
Der Wille eines Menschen kann sich inzwischen ja auch geändert haben ;o)
ICH würde solch eine Patientenverfügung immer notariell machen - damit, wenn es drauf ankommt, keinerlei Zweifel bestehen, denn:
es kann sein, dass da plötzlich jemand laut wird und fragt: war dieser mensch denn auch voll geschäftsfähig, als er das verfügte?
(dieses Problem hatten so nämlich WIR wegen 30 Euro Guthaben auf dem Konto von Heike! BAnken erkennen NICHT-notarielle Verfügungen meist nicht an - und rechtlich ist es so, dass sie es auch nicht MÜSSEN)
Also lieber zum Notar - kostet n paar Euro, aber sicher ist sicher.