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Alt 04.08.2010, 20:50
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HeikesFreundin HeikesFreundin ist offline
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Standard AW: Patientenverfügung

Hallo Katrin!

Wichtig ist, dass jemand, der eine solche Verfügung macht, sie von Zeit zu Zeit mit Datumsangabe neu unterschreibt, damit auch die Ärzte wissen:
Aha, das war nicht nur vor 4 Jahren so, sondern auch noch vor nem halben Jahr.

Der Wille eines Menschen kann sich inzwischen ja auch geändert haben ;o)

ICH würde solch eine Patientenverfügung immer notariell machen - damit, wenn es drauf ankommt, keinerlei Zweifel bestehen, denn:

es kann sein, dass da plötzlich jemand laut wird und fragt: war dieser mensch denn auch voll geschäftsfähig, als er das verfügte?

(dieses Problem hatten so nämlich WIR wegen 30 Euro Guthaben auf dem Konto von Heike! BAnken erkennen NICHT-notarielle Verfügungen meist nicht an - und rechtlich ist es so, dass sie es auch nicht MÜSSEN)

Also lieber zum Notar - kostet n paar Euro, aber sicher ist sicher.

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... meine Freundin Heike ist am 24. Mai 2010 mit 48 J ganz friedlich für immer eingeschlafen ...

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