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Alt 31.08.2010, 20:13
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Sophia65 Sophia65 ist offline
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Standard AW: Anpassungs-OP - nur Kosmetik?

Hallo Lizzy,

deine Frage wegen Urlaubnehmen oder Krankmelden habe ich glatt überlesen.
Ich habe mich nach der Op 2 Wochen von meinem Hausarzt krank schreiben lassen, also keinen Urlaub genommen. Habe aber auch bei der Angleichung noch eine kleine Narbenkorrektur an der aufgebauten Brust gehabt.
Denkst du, dass du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast bzw. Krankengeld, wenn es quasi ein privater Eingriff wäre?

Ich weiß nicht, ob du dann Probleme bekommst, wenn dein Arzt dich nach dem Eingriff arbeitsunfähig schreibt.
Fakt ist, dass du es auf jeden Fall sein wirst! Und Ausruhen ist danach auch wirklich angesagt.
Vielleicht hast du ja einen verständnisvollen Hausarzt, der dir da weiterhelfen kann.

Als ich damals den Aufbau hatte, hatte ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen der Fristen und auch keinen Krankengeldanspruch mehr, dafür aber noch alten Urlaub aus der Zeit der Erkrankung. Den habe ich damals komplett genommen.Es hat allerdings zum voll erholen nicht ganz ausreicht und und ich hätte dann wegen 2 Wochen einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen müssen.
Aber ich hatte dann einen grippalen Infekt... bis der auskuriert war, war die Brust auch gut verheilt..!
Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück für deine OP und alles Gute!
Liebe Grüße
Sophia
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